*224 Pandkct. l>- XXX. Da legatis et fideicommism I.
auferlegt zu betrachten, weil das Vermögen in Gallien Allengehört.
5. PAUL. lib. I. ad Sabin. — Bei dem Vermäcbtnisgder Wahl eine« Sclaveu kann man nur einmal wählen. §, 1.Labeo sagt: Wenn eine gewisse Sache oder Person ')so vermacht ist: welche bei meinem Tode mein seinwird, soll mein Erbe geben, und nun dieselbe [demErblasser mit jemand Anderem] gemeinschaftlich ist, so müssesie ganz gewährt werden, C a s s i u s aber schreibt, Tre-batius habe begutachtet, es sei [nur] der Autheil zu gewäh-ren; was auch richtiger ist. §. 2. Wenn ein in Gemeinschaftstehendes Landgut ohne IJeisatz des Anthei/s vermacht ist, derErblasser aber es sein genannt hat, so ist es gewiss, dass[nur] der [dem Erblasser zuständige] Antheil gefordert wer-den kann.
6. JULIAN, lib. XXXIII. Big. - Den Stich iig,
der bei meinem Tode mein sein wird, soll meinErbe geben. Dms [hier] der Hausvater vielmehr eine Be-dingung dem Vermächtnisse beifügen, als es (blos] bezeichnengewollt, erhellt daraus, weil, wenn diese Worte der Bezeich-nung wegen gesetzt worden, sie so gefasst worden wären:Den Stich us, der mein ist, nicht: der mein seinwird. Die Bedingung muss aber so verstanden werden: da-leru er mein sain wird, so dass, wenn er ihn ganz v er äussert,dji» Vermächtiiiss erlischt, wenn zum Theil derjenige Antheilgefordert werden kann, der dein Testator zur Zeit seines Todesgehörte. ■
7. PAUL. lib. II. ad Sabin. — Ein einem Sclaven an-gefallenes Vermächtniss kann sein Herr ausschlagen.
8. POMPOJV. lib. IL ad Sabin. — Wenn der Testatorvon einem ganzen Landgute einen Theil verä^ussert hat, so ist,Lalie ich dafür, nur der [übrige] Theil zu gewähren, weil auch,•wenn er etwas zu dein Grundslücke hinzugebracht hätte, diesoVermehrung dem Vermächtnissnehiuer zu Gute kommen würde.§. 1. Wenn so geschrieben steht: Mein Erbe Lucius Ti-li n s , oder mein E r b e M ä v i u s soll dem S e ) u s Zehngeben, so wird Sehis, welchen von Beiden er will, belan-gen können, so dass wenn Einer verklagt und Zahlung gelei-stet ist, der Andere befreit wird, gleich als ob sie als zweiMilschuldner solidarisch verbindlich gewesen. Wie nun, wenner wider Eiiien auf einen Theil geklagt hat ? Es steht ihm [dann]frei, welchen der Beiden er will, auf das Uebrige zu belan-gen; ebenso, wenn Einer einen Theil bezahlt hat. §. 2. Wennein Vermächtniss so lautet: Acht Sänftenträger, oder
1) Ein Sclavj wofür das Wort persona, selten vorkommt.