Druckschrift 
3 (1831)
Entstehung
Seite
138
Einzelbild herunterladen
 

138 Pamdect. L. XXIX. Til. 1. De testamcnlo milhis.

Stillschweigen überging, so entstand die Fragte, ob er dem Sub-stituten dieses (Solines) die Leistung eines Vermächtnisses auf-erlegeu könne ? Ich verneinte dies, wenn auch gleich der Erb-lasser dem Enterbten 6M ) bedeutende Vermächtnisse hinterlas-sen hätte. §. 4. Ein Soldat kann auch seinem emaneipirtenSohne substitniren, aber dieses Hecht soll nur hei dem [Ver-mögen] in Anwendung kommen können, was der, dem sosubstituirt wurde, von [dem Subslituirenden] selbst erhallen hat,nicht aber bei dem [Vermögen] was er selbst besasB, oderspäterhin »ich erwarb. Denn wenn er (der Soldat) seinemSohne noch bei Lebzeiten des Grossvaters substituirte, so möchtewohl nicht leicht Jemand behaupten, dass die nachher [deinEnkel) erworbene grossväterliche Erbschaft [hiermit auch] demSubstituten anfalle. §. 5. Wenn die Erbschaft eines Soldatennicht angetreten wurde, so ist die Frage, ob [dennoch] die fürden Mündel angeordnete Subslitutiou gültig sei? Folgerechtwird man auch dies bejahen müssen, weil einem Soldaten er-laubt ist, seinem Sohne ein Testament zu machen, wenn erauch gleich sich selbst keines gemacht hat. '

42. ULP. lib. XLV. ad Ed. — Es kann aber Jemanderst von der Zeit an, wo er eingereiht 7 °) wurde , und nichtfrüher nach Soldatenrecht testiren. Wer demnach noch nichtin den Reihen sich beiludet, ist, wenn er auch als JXeusoldat(Ilecrut, lim 71 ) ausgehoben und auf öffentliche Kosten seineuMarsch macht, doch noch nicht Soldat, denn dazu ist nöthig,in die Reihen aufgenommen zu werden.

43. PAP1N1AN. lib. VI. Rcsp. — Ein IlansaoLn, derunter die Reiferei befördert uud unter dem Stab der Anführerzurückbehalten wurde, auch sogleich 7 2 ) die militärischen Ab-zeichen erhielt, kann über sein castrensisclies Sondergul einTestament macheu.

44. ULP. lib. XLV. ml Ed. — Die kaiserlichen Ver-fügungen bezeichnen uns durchaus alle die, welche einen sol-chen Rang behaupten, düR8 sie, wenn sie im feindlichen Ge-biete ergriffen, daselbst sterben, nicht nach dem Soldatenrechte

69) Muretus, Viglius und Andere ziehen das den folgen-den §. anlangende c.vhercdato noch auf diesen J. zurück.Ich folgte diesen in der Ueberselzung, weil diese Eniendalioiiviel für sich hat.

70) Die Soldaten wurden namentlich in Tabellen; Register ein-getragen, und diese heissen numeri, griechisch xaiuXoyni. beiden Neuern malrtat/cic. liriss. sehet, .inltq. I. II. c. 7.

71) Tironen sind zum Kriegsdienst erlesene Jünglinge , dieaufStaalskosten exercirt werden, aber das sacramentum nochnicht abgelegt haben.

72) C u j a c. nimmt diese Stellung der Worte an: confestim decingi jussus.