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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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687
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Nr. 77. üienstgelder. Nr. 78. Schafordnung. 687

Ob zwar allbereits viel Jahr hero bis dato in unsern Ambternmit den Schafmeistern in unsern Schäfereien auf das fünfte Haubt ingemein gesetzt worden, wobei sich auch die gemelte Schäfer nitübel befunden, so haben wir doch mit unserm grofsen Schaden er-fahren, dafs die Schafmeister daran nicht begnüget gewesen, sondernallerhand grofsen Unterschleif gebraucht, indeme sie wie noch neuelicherZeit durch unsere Räte gesehen worden, ihren Knechten verstattetsoviel Viehe sie gewollt, zu halten, darunter sie ihr Viehe mit unter-geschoben, oder ja dergleichen Knechte, die fast kein Viehe gehabt,angenommen und ihr Viehe denselben zu ihrer Anzahl vorgesetzt, denNutzen aber ihresteils davon genommen und was des betrieglichenWesens mit Besetzung der Zehent-Lämmer, da sie oftmals Viehe,welches nicht tauglichen gewesen, herzugebracht, mehr vorgelaufen.Dahero wir woll gemeint, auch gnugsam Ursach gehabt, es mit derBesetzung ufs sechste Haupt anzuordnen, welches wir aber noch fürdiesmal zu ihrer Besserung eingestallt und es ufs fünfte Haubt ver-bleiben lassen.

Ordnen, setzen und wollen demnach, dafs hinfuro unser Haubt-mann und Ambtschreiber allhier auf dies der Schäfer vorteilhaftes Be-ginnen mit Fleifs sehen und keinesweges vorstatten soll, dafs denKnechten mehr als 105 Haubt gehalten und den Winter durch aus-gefuttert werden, und dergestalt, dafs der Meisterknecht 40, derLämmerknecht 30, der Hammelknecht 20 und der Hausknecht oderJunge 15 habe, jedoch, dafs es halb mulkende und halb Büste und auchihre eigene Schafe sein und weder ihrem Meister, noch andern beiVerlust derselben zugehören, wie auch, dafs die Schäfer die Besetzungder Zehent-Lämmer und Kauf-Schafe an guten, jungen, tuglichenwehr Viehe jedesmals tliuen und sich aller Partirerei und Unterschleifsmit ihren eigenen Knechten, benachbarten Schäffern und deren Ge-sinde enthalten, wie sie dann ihre geleiste Pflichte auch solches allesund keines andern erinnern. Dagegen und zu Unterhaltung sollenunser Ambtschreiber den Schafmeistern jährlichs, wann sie zu FeldeHggen, von jedem hundert Schaf, so uf Michaelis in dem Winter ge-schlagen wird, aul'serhalb der Knechte Viehe 10 Seh. Roggen und ufde n ganzen Hauffen jedem Schäfer 6 Seh. Malz, einen Gulden zuHering und einen halben Gulden zu Lichte zum Deputat geben undf°lgen lassen, auch freie Holzung an Lagerholz und 4 Schweine mitin die Mast, do die vorhanden, frei anzutreiben gestatten. Dazu dannauch jedem Schafmeister 6 Haubt Rindviehe und ein Karrenpferd, da-mit sie den Schaffen die Futterung zufuhren und die Horten von einemOhrt zum andern bringen können, auszufüttern gegönnet werden solle.