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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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Nr. 74. Sekretärs-, Nr. 75. Ratsbestallung. 675

gehorsamlieh verrichten und inv übrigen sich dergestalt verhalten undbezeugen solle, wie es einem treufleifsigen Diener und Ambtsratgebühret, seine geleistete Eidespflicht es erforderen und unser gnädigstesVertrauen desfalls zu ihm gerichtet ist.

Und weilen wir insonderheit nötig befunden, wegen einer gutenPolizeiordnung sowohl in allen unsern Landen und Provinziell, alsabsonderlich in unseren allhiesigen Residenzien einige Verordnungund Einrichtung zu machen, dadurch alle bishero eingeschlicheneMifsbräuche und ärgerliche übermäfsige Exzesse in Gastereien, Klei-dungen und sonsten bei allen Ständen bestmöglich kompeszieretwerden, als haben wir ihm nebst anderen die Inspizierung und Be-obachtung sothanen Werks in Gnaden aufgetragen, gestalt er dannseine sonderbare Sorge und Fleifs nach seinem besten Verstände da-bei anzuwenden hat, damit sothane Ordnung gebührend abgefassetund eingerichtet, auch dadurch dem gemeinen besten geholfen undaller verderblichen Unordnung gesteuret werde.

Nachdem auch dabei täglich ein und anders vorläuft, so beiunserer Ambtskammer vorgestellet und beobachtet werden mufs, sowollen wir, dafs er in dergleichen Fällen in gedachter unserer Ambts-kammer sessionem et votum nach dem Rang, der ihm von unsersHerrn Vaters Gnaden höchseligen Andenkens gegeben und von unskonfirmieret worden, nehmen und haben, alles, was er uns und derSache nützlich und gut zu sein ermessen wird, mit denen anderenunsern Ambtskammerräten reiflich überlegen und darinnen verordnen,abscheiden und verfliegen helfen, im übrigen auch sich nach dem In-halt der Instruktion und Bestallung, so allen unsern Ambtskammer-räten gegeben worden, verhalten solle.

Dahingegen und für solche seine uns leistende untertänigsteDienste lassen wir es bei dem Gehalt, so ihm wegen der Direktionbei der Marinekasse von uns verschrieben, allerdings bewenden, aufserdiesem aber soll er aller Prärogativen, Rangs und anderer Emolu-uienten, welche unsere übrige Ambtskammerräte geniefsen, sich gleich-falls zu erfreuen haben, gestalt dann sowoll unser Präsident, Vize-Präsident und Kammerräte als auch sonsten jedermänniglich sich hier-nach gehorsambst hat zu achten.

Urkundlich haben wir diese Bestallung eigenhändig unterschriebenUU( 1 mit unserem Gnadensiegel bedrucken lassen.

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