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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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588
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588 I- 2. Zur Geschichte der Centralkassen etc. [1696'97.

50.Memorial über die Hofreiiteireclminigen von Trin. 1696 l>is Luc1697. 1 0. D.

Ungezeichnetes Mundura. Gen.-Dir., Gen.-Kass.-Dep., Hofrentei

Nr. 1.

[Monita zu den einzelnen Posten.]

1) Nachdem die Uhrbeden und Gerichtsgelder die älteste Rentei-hebungen sein, so hätte billig darauf Reflexion sollen genommenund Sr. K. D. eigentlich vorbestellet worden sein, wie dafs die18 504 Thlr. 15 Gr. 2 Pf. nicht sofort erlassen haben werden können,in Ansehung unterschiedliche Städte dergestalt beschaffen, dafs siegnugsam ihre Restanten hätten abführen können. Weshalb dennRelation abzustatten sein wird, dafs diejenige, so solche nachzahlenkönnen, zur Zahlung angehalten werden.

2) So wird auch nötig sein, dafs die annoch restierende Uhrbedenund Gerichtsgelder allemal in Einnahme genommen und was nichtdavon einkomt, in Ausgabe gesetzet und künftig hinwieder über-getragen werden. Gestalt denn erfordert wird, dafs solche neueRestanten durch den Landreuter, weil die Städte sehr säumig in Ein-bringung derselben seind, beigetrieben werden.

3) Wegen der kurrenten Uhrbeden und Gerichtsgelder wäre billig,dafs hinfüro solche dergestalt in Rechnung geführet und gesetzetwürden, wie viel ordinär einkommen soll, was davon eingekommenund wie viel annoch restiere; wie dann auch zu versuchen, ob nichtwegen der Gerichtsgelder neue Kontrakte zu machen und sie zu er-höhen stünden.

4) Unter dem Titul Lampengeld wird nichts berechnet, da dochgleichwohl einige, so es zu geben schuldig, es wohl abtragen können.Dannenhero die Hoffrentei eine eigentliche Spezifikation, wer es zuzahlen schuldig, zu extradieren hat.

5) Zoll-, Gerichts- und andere Strafen sein vormals bei der kur-fürstlichen Hoffrentei eingebracht und berechnet worden; jetzo fastnichts, weil sie von Privatis sofort ausgeboten worden.

6) Wegen Schutzgeld der Stadt Lüneburg, so sich auf 5625 Thlr.betraget, nachdem solche Stadt vormals sie richtig abgegeben, auchsolche zu geben schuldig ist, so wäre billich auszumachen, dafs siekünftig; erfolgten und berechnet würden.

1 Die Überschrift der Vorlage lautet: „Erinnerungen über die Hofrentei-rechnungen von Trin. 1696 bis dahin 1697 und dann von Trin. bis Luciae 1697einer Stückrechnung."