Druckschrift 
1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
Entstehung
Seite
478
Einzelbild herunterladen
 

478 1-2. Zur Geschichte der Centralkassen etc. [1680—81.

Dem gewesenen Landvoigt zu Greiffenberg Herrn Wilhelm

Meldenitzen ........... 2464 Thlr.

Item Herrn Henning Boreken, ......... 376 „

Desgleichen Herrn Andreas v. Mönchowen ..... 2012 „

Dem Landvogtei-Sekret. Fried. Völtzen...... 22 „

„ Landreuter zu Greiffenb. Krackowen ..... 3 „

„ gewesenen Burggerichts - Sekr. zu Prütz, Michel

Friederichen ........... 87 „

Demjenigen [sie] Lic. Volschovio ........ 51 „

Dem Landreuter Johan Meyern......... 29 „

„ „ zu Beigard Jürgen Hassen ..... 25 „

Etlicher Räte, Offizierer und Bediente Deservita, als:Dem gewesenen Geheimen Rat und Decano Herrn Georg

von Bonin ............ 2635 „

„ gewesenen Leibmedico Herrn Dr. Tymäo sei. . . 1224 „

„ Leibmedico Dr. Garliepen ......... 344 „

„ gewesenen kurfürstlichen Agenten zu Stettin Daniel

Brunschwiegen .......... 1350 „

des Predigers Mag. Mencelii Witben....... 68 „

Dem Organisten Gojahrn zu Kolberg....... 20 „

„ Lizent-Einnehmer zu Rügenwalde Johann Thomas

Wolffrumb ............ 235 „

„ Lizent-Visitierer zu Treptow, Erichsen . . . . . 76 Wj

Summa 28963 Thlr-

Abermaliger ohngefährlicher Übersehlag der NeumärkiseheO

Intraden und Ausgaben nach denen jetzo abgelegten

Rechnungen von 1878 bis 1680.

(Ohngefährlicher Überschlag von Trin. 1680 bis 1681.)

Die Einnahme betreffend, so wäre zu versuchen und möglicherFleil's anzuwenden, dafs

1) die stehende und unständige Rente mit Ernst begetrieben un»keine valente Restanten gestattet werden mögen.

2) Die Amtshaushaltungen könnten noch wohl etwas besser an-getrieben, und sonderlich der Ackerbau, Viehzucht und Brauhandelbesser fortgesetzet werden, dergestalt, dafs die Renteieinnahme zumwenigsten auf 32000 Thlr. gebracht würde.

3) Werden eben darumb die Rechnungen auf Trinitatis geschlossen)dafs selbiger Terminus zwischen den beiden Hebungen des Frühlingenund des Herbstes ist, dahero die Beampten Zeit genug haben, sowohldie Herbst- als Frühlingsgefälle beizutreiben, dafs ihnen also desto