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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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Nr. 21. Geueral-Personaletat. Kr. 22. Hofstaatskasse. 447

gestalt in Unrichtigkeit kommen und geraten, dafs wir tägliche Klagtenund darnebenst stetig anhören müssen, wie es ferner schwer, ja wohlgar nicht möglich sein würde, unsere kurfürstliche Tafel und wassonst mehr zu unserm Hofstaat nötig, zu halten und herbeizuschaffen,darbenebst aber gleichwoll dagegen erwogen, mit was für herrlichenLanden und Einkommen wir von dem Allerhöchsten gesegnet und"als, wann das Werk ordentlich und richtig untersuchet, geführet undungerichtet würde, nicht woll sein könnte, dafs daraus nicht unserernotiger Bedienten ordentliche Besoldung zu nehmen, sondern auchunsere Hoffstat nicht noch ferner mit Reputation und Ehren geführetu nd unterhalten werden könnte, dahero wir dann und weil das WerkSJeichwoll so desparat, wie es wohl gemacht und gehalten worden,nicht befunden, bewogen worden, unseren Oberpräsidenten und Ge-leimten Räten gnädigst anzubefehlen, die Sache mit Zuziehung unserslaminerpräsidenten Raban von Cansteins fürzunelimen, die Einkünfte,^ le dieselbe vorgedachten unserm Kammerpräsidenten, ihnen, unserenyoerpräsidenten und Geheimbten Räten extraktsweise übergeben, zudurchsehen, dieselbige, so viel bei denen Extrakten müglich, zux &uiinieren und von aller unserer Lande Einkünften und Intraden,or allen andern Ausgaben, sie haben Namen wie sie wollen, so vielumzuziehen und zu separieren, als viel etwa ungefähr jährlich zuUnterhalt unsers kurfürstlichen Hoffstaats, es sei derselbe, wo erwolle, erfordert werden möchte.

Wann dann diesem unserm gnädigsten Befehl unser Oberpräsidentund Geheimte Räte mit Zuziehung unsers Kammerpräsidenten unter-tänigst und schuldigstennafsen nachkommen, die Extrakte durch-^hon und examinieret, das Werk ihnen mit sonderbarer Treu undteils angelegen sein lassen, einige gewisse Intraden und Ämpter vornsom kurfürstlichen Hoffstat ausgesetzet, und solches von allenndern Einnahmen, Ausgaben und Assignationen separieret und davonHS ihren unterthänigsten Bericht und iinmalsgebliches Gutachten inCl 'riften gehorsambst abgestattet und wir dan darunter ihre Devotionni ' fexterität gnädigst erkannt, auch ganz und gar nicht zweifeln,^ a nn das Werk ordentlich geführet und administrieret und mit keinenandern Rechnungen, Assignationen und Anweisungen konfundieret undSeiltet wird, es solle hiefüro mit Gottes Hülf und Beistand bei unsererJ*°ffstat kein Mangel sein und die Notdurft jedesmal zu rechter Zeitei'bei- und angeschäffet, denen Bedienten aber ihre ordentliche Be-Wdung gereichet werden können. Solchem nach wollen, setzen und0rd nen W j r hiermit und kraft dieses, dafs hinfüro für unsern Hoffstat