396 I- 1. Zur Geschichte der Hofkammer und ihrer Vorläufer. [1669, 1674.
wie auch der Ausgaben, so davon zu thun, verfertigen zu lassen undSr. K. D. zur Nachricht unterthänigst zu übergeben, auch allemalnach bestellter jedes Jahres Saetzeit einen Extrakt und Anschlagvon des einstehenden Jahres Einkünften und Ausgaben einzuhän-digen hat.
[4] Dann wird er höchstes Fleifses daran sein, dafs die unrecht-mäfsigerweise vereifserten und versetzten Ämter, Kammergüter undDomänenstücke in Preufsen, Kleve, Pommern und allen andern Sr. K. D.Landen aufs eheste möglich wieder herbeigebracht und zue solchemEnde alles, was darzu gehörig, treulich untersuchet werde.
[5] Nicht minder wird er das Kredit-, Schulden- und Münzwesen,wie auch die Zölle in allen Landen respizieren und insgemein die derökonomischen Sachen wegen einlaufenden Berichte Sr. K. I). unter-thänigst fürtragen, auch die Expeditiones darauf befordern.
[6] Weil auch die Visitationes der Ämbter fleifsig fortzusetzen,wird er dahin sehen, dafs dieselben nicht auf Examinierung der Re-gister allein gerichtet, besondern mittelst Okularinspektion dadurchgenaue Erkundigung angestellet werde, wie der Ackerbau bestellet,wie die Höfe mit Viehe besetzet, ob sie an Wiesen oder Äckern zuerweitern und zu verbessern, auch wie es mit den Diensten bewandtund welcher Gestalt dieselbe in vorigen guten Stand zu bringen, wo-bei ihm dann die in allen Sr. K. D. Landen zue diesen Sachen ver-ordneten Personen, Räte und Bediente ihren Pflichten und Bestallungzufolge gebührlich an die Hand gehen werden, und wollen S. K. D.darneben gemeldten den von Canstein, wann er in vorgedachtemseinen gehörigen Fleifs angewendet, zu fernerer Verantwortung oderBeischaffung der Mittel nicht ziehen, noch verbinden.
[7] S. K. D. erinnern sich hierbei gnädigst, wie sie dero Ampts-kammerrats Battiren Bestallung auf die Generalökonourie mit richtenlassen, und dann, dafs sie gnädigst verordnet, dafs auch dero Ampts-kammerrat Hackelbergk dabei gebraucht werden sollte, lassen esdennoch dabei in Gnaden bewenden, nicht zweifelnd, sie werdennächst Gott Sr. K. D. Nutzen und Bestens allein für Augen haben undnichts unterlassen, wodurch solches befordert werden möge.
[8] Anreichend welchergestalt die Einkünfte, so durch fleifsige Ad-ministration und zuforderst durch Gottes Segen herbeigebracht werdenmöchten, zue Sr. K. D. Ehren, Nutzen und Besten gebührlich angewandtund distribuieret werden möchten, so ist dero gnädigste Willens-meinung, dafs besagter von Canstein bemeldten Obermarschallen Frei-herrn von Canitz, item dero Amptsräten Heydekampfen und MichaelMatthisen die Nachricht und Extrakte aus allen dero Landen aushän-