Fünfter Abschnitt. Die definitive Annahme des Arrendesystems (1684—97). 387
und die in ihm verzeichnete Gesamteinnahme jener 40 Ämter beliefsich auf 133 600 Thaler. Wie viel gröfser die Zunahme noch gewesenwäre, wenn Knyphausen nicht sein Hauptaugenmerk auf Kleve undMagdeburg, wo es noch weit gröfsere Mifsstände zu beseitigen galt,hätte richten müssen, oder wenn man seiner Thätigkeit nicht vorzeitigein so schnödes Ende bereitet hätte, ist schon bemerkt worden.
Aber überhaupt wird man sagen dürfen, dafs der augenblicklichefinanzielle Mehrertrag, den die Knyphausensehe Domänenpolitik er-zielt hat, so grofs er auch war, nicht die ganze Summe ihres Erfolgesdarstellt: auch hier wird die Einwirkung auf spätere Zeiten mindestenseben so hoch anzuschlagen sein. Die grofsen Fortschritte, die auchauf diesem Gebiet späterhin gemacht worden sind, gehen durchwegv <m den Resultaten der Verwaltung Knyphausens aus. Aueh hier hatFriedrich Wilhelm I. — durch die Wiedereinführung und Fortbildungdes Zeitpachtsystems — die Richtung, die jener gewiesen und die manüber den an sich genialen, aber für diese Zeit gewifs noch nicht zweck-Mäfsigen Erbpacht- und Parzellierungsprojekten Lubens verloren hatte,Mit aller Entschiedenheit wieder eingeschlagen und so dem grofsenFinanzminister seines Vaters noch im Grabe die Genugthuung ver-schafft, die ihm Friedrich I. versagt hatte.
25"