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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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Die Amtskammer zu Kölln und das kurmärkische Kassenwesen (1640—51). 157

Kasse bei der Amtskammer einrichten müssen. Soweit trieb man in-dessen die Zweiteilung nicht; die Reineinnahmen der Ämter wurdenauch damals der Hofrentei eingeliefert und dort unter den Positionen„Korngeld", „Wollgeld" und „Amtsreste" in den Rechnungengeführt 1 .

Ganz kompliziert lagen die Verhältnisse auf dem Gebiete derForstverwaltung: ihre Einnahmen flössen zur Kammer, der späterenSchatulle, der zweiten bestehenden Kasse; die Amtskammer hatte ihrer-seits über Forst- und Jagdsachen zu befinden, in der Hauptsachelagen diese aber in den Händen des Oberjägermeisters und derübrigen Forstbeamten 2 .

Trotz dieser mannigfachen Unebenheiten erhielt sich die im Jahre1(315 beliebte Organisation doch einige Zeit. Eine Reihe von Ab-änderungen brachte dann der Personenwechsel mit sich, der im Jahre1620 in der Stelle des Amtskammerpräsidenten eintrat: die BestallungErnsts von Groben, der damals dem Grafen Lynar als Direktor derAmtskammer nachfolgte, wich in mehr als einem Punkt von der Ver-ordnung von 1615 ab 3 .

Vor allem ward die Trennung der Einnahme- und Ausgabe-verwaltung aufgehoben, zwar nicht völlig, aber doch insofern, als derneue Amtskammerdirektor verpflichtet wurde, die Aufsicht über dengesamten Haushalt des Hofes zu führen. Alle einzelnen Teile derHofhaltung, Küche, Keller, Silberkammer, Futterboden und der Müllen-hof, das groi'se Magazin des Schlosses, wurden ihm ausdrücklich unter-stellt. Im übrigen ward die alte Einrichtung des Ausgabewesensbeibehalten: neben ihm blieb die Deputation der obersten Hofbeamten,die früher diese Geschäfte zu führen hatte, an ihrem alten Platze; mitihnen gemeinsam sollte der Amtskammerdirektor die Tages- undWochenrechnungen der Hofhaltung abnehmen.

Mochte diese Vereinigung vielleicht der Sparsamkeit des Hof-haushaltes zu Guta kommen, so bedeutete sie für die Kammer-verwaltung eine Überbürdung mit Geschäften, die ihren eigentlichen

1 S. den Extrakt aus der Einnalime-Jahresrechniing der Hofrentei von Crucisl62 2 bis dahin 1G23 bei Riedel Beil. II.

2 Über die Forstvcrwaltung wird deshalb auch gesondert zu belichten sein.V g'- oben S. 54, Anm. 1.

3 Kurfürstliche Bestallung für Ernst v. Groben als Amtskammerdirektor18 - April 1020. (S. u. Akten Nr. 59.)