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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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100 !• B«ch. 2. Kap. Centralkasscn und Generaletats.

Dafs die interimistische Verwaltung von Jena und Meinders, dienach Gladebecks Ableben eintrat, keine grundlegenden Reformenunternahm, kann nicht verwundern; man wird es ihr zum Verdienstanrechnen müssen, dafs sie in der kurzen Zeit ihrer Dauer dochwenigstens an einigen einzelnen Stellen bessernde Hand anlegte. Solange, der Diplomat Jena den greiseren Teil des Ressorts derKammerverwaltung zu bearbeiten hatte, ist es auch hierzu noch nichtgekommen, sondern erst als Meinders, der durch seine Thätigkeit imKommissariat viel besser für diese rein administrativen Geschäfte vor-bereitet war, die Leitung ganz übernahm.

Er benutzte den Personenwechsel in der Schatullverwalterstelle— dem nach langjährigen Diensten verstorbenen Kammerier ChristianSigismund Heydekampf folgte sein Sohn Kaspar Sigismund im Amt —,um nicht allein die Dienstinstruktion für diesen wichtigen Posten zuverbessern, sondern auch die Einnahmeverhältnisse der Schatulle nachdem Muster der Hofstaatskasse zu reformieren.

Die erstere Mafsnahme war mehr formeller Natur; wenn in derBestallung des jüngeren Heydekanipfs bestimmt wurde, dafs er nursolche Anweisungen, die der Kurfürst eigenhändig unterschriebenhabe, auszahlen, dafs er ein tägliches Kassenmanual führen, viertel-jährlich Einnahme- und Ausgabeextrakte übergeben und alle Jahre voreiner vom Kurfürsten jedesmal zu ernennenden Kommission Rech-nung legen sollte 1 , so mochte damit in der Hauptsache nur der be-stehende Geschäftsgang kodifiziert sein.

Wichtiger aber war, dafs zugleich eine generelle Zahlungs-anweisung erlassen wurde, nach der die von den einzelnen Territorienzu leistenden Beiträge an die Schatulle auf feste Summen, anstattder bisher vielfach schwankenden Beträge, normiert wurden. DieEinnahmen der Forstverwaltung nahmen darin bei weitem die ersteStelle ein, die brandenburgischen „Holz- und Mastgefälle" warenauf 18 000 Thaler, die preufsischen auf 15000, die pommerschen,halberstädtischen, klevischen und magdeburgischen auf zusammen15 000 Thaler angesetzt. Die beiden preufsischen Specialregalien,der Bernsteinfang und die Störfischerei, sollten nahezu 10 000 Thalerliefern, die preufsischen Zölle 10000 und das preufsische Domänen-amt Tilsit 20000 Thaler, so dafs das Herzogtum Preufsen allein

1 Bestallung K. S. Beydekampfs zum Geheimen Kammerier vom 7. Okt. 1682s. u. Akten Nr. 27).