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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
Entstehung
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Erster Abschnitt. Die Staatskammerräte und das Provisorium (1651—59). 23

Ähnlieh Tornow. Dieser stand als Jurist und noch mehr alseiner der geübtesten und erfolgreichsten Regierungsvertreter auf denständischen Deputationstagen 1 der Kammerverwaltung näher alsBlumenthal. Er hat denn aueh an der Regelung des märkischenKammerwesens noch gröfseren Anteil gehabt als dieser 2 , aber geradeer war bei den grundlegenden Verhandlungen, die den im März 1652zusammenberufenen märkischen Landtag beschäftigen sollten, unent-behrlich, und so verschwindet denn auch sein Name sehr bald ausden Akten der Kammer Verwaltung 3 .

Nun blieb nur noch einer übrig, der allerdings schon von Anfangan die festeste Stütze der Kommission gewesen war. Otto von Schwerin 4ist wohl der tüchtigste Beamte gewesen, den der Grofse Kurfürst jebesessen hat. Er war in vielen Dingen das Gegenstück zum GrafenWaldeck, mit dem er sich denn auch nie zu kollegialischem Wirkenzusammengefunden hat. Er war eine weit weniger kraftvolle undselbständige Natur als Waldeck, aber da er ein Mann von nichtgewöhnlichem Verstände und einer den verschiedensten Aufgaben sicherstaunlich leicht akkomodierenden Versatilität war, eignete er sicheben deshalb wie kein andrer zum Werkzeuge eines genialen Herr-schers. Er war dem Kurfürsten persönlich überaus ergeben, er istbald sein Freund und später der treueste Diener seiner edlen Ge-mahlin geworden. Als ihm auch die Erziehung der Prinzen übertragenworden war, ist er dann vollends in das vertrauteste Verhältnis zumkurfürstlichen Hause getreten.

Von den vier Staatskammerräten war er der einzige, der schonzuvor im Bereiche der Kammerverwaltung thätig gewesen war: erwar seit dem Beginn dieser Regierung Kammerdirektor gewesen 5 ,d. h. ständiger beaufsichtigender Kommissar für die eine der beidenexistierenden Centralkassen, die kurfürstliehe Kammer — die spätereSehatulle. Schwerins Gesehäftsgewandtheit hat sich auch in seiner

1 S. über ihn Isaacsohn, Urk. und Aktenst. X S. 173.

2 Vergl. unten Buch II Kapitel 1.

3 Eine Ausnahme s. u. an derselben Stelle.

4 Über die äufseren Daten seiner Laufbahn vergl. Hirsch, Otto vonSchwerin (Ilist. Ztschr. LXXI [1893] S. 193—202) und Holly, Die staatsmännischeThätigkeit Ottos von Schwerin unter der Begierung des Grofsen KurfürstenI, Progr. der höheren Bürgerschule zu Neustadt-Eberswalde [1874] und II, Progr.der höheren Bürgerschule zu Marne [1876]).

6 S. Cosmar und Klaproth S. 350.