Bericht der Kommission. XV
der aus der Praxis der mittelalterlichen Historiker stammt, geeignetist, die Archivpublikationen aus der neuen Geschichte so schwerfällig zumachen, dafs sie wegen der Kosten und der Unhandlichkeit sich dis-kreditieren. Und sie glaubt doppelt richtig zu handeln in Bezug aufstaatswissenschaftlichen Archivstoff, wie Finanzen, Handelspolitik etc.,wo es sich für den Historiker nie darum handeln kann, alle erhaltenenSchriftstücke zu reproduzieren, sondern nur darum, die leitenden Ge-danken, die wesentlichen Resultate klar zur Darstellung zu bringen.
Eine weitere Änderung endlich glaubte die Kommission zunächstauf den Wunsch von Dr. Breysig machen zu sollen: die zeitliche Aus-dehnung der Finanzbearbeitung auf die Danckelmansche Verwaltung.Diese ist die direkte Fortsetzung und Vollendung der Gedanken, dieunter dem Grofsen Kurfürsten in der Staatsleitung Platz griffen. EinAbbrechen der Verwaltungsakten bei 1688 zerreifst eine einheitlicheEntwickelung mitten auf ihrem Höhepunkt. Und es wird daher wohlauch in den übrigen Gebieten der Verwaltung angezeigt sein, so zuverfahren. Da überdies eine besondere grofse Quellenpublikationfür die Zeit von 1688—1713 kaum zu erwarten ist und die Actaborussica für das 18. Jahrhundert die Absicht haben, die wichtigerenAkten von 1700 ab zum Abdruck zu bringen, so empfahl sich dieseAusdehnung der älteren Publikation bis zum Sturz Danckelmans auchaus diesen Gesichtspunkten.
Indem die Kommission den folgenden ersten Band des neuenWerkes der Öffentlichkeit übergiebt, hofft sie dem Geist der Männertreu zu bleiben, die 1859—64 dieses Unternehmen begründet haben,und zugleich durch Wiederaufnahme des Gedankens einer Publikationüber die innere Staatsverwaltung den veränderten Anschauungen inder Wissenschaft und den praktischen Bedürfnissen des Lebens ent-gegenzukommen. Die Fragen der innern Staatsverfassung und -Ver-waltung, der wirtschaftlichen und sozialen Politik haben heute eineBedeutung erreicht, wie früher nie. Die Geschichte kann deshalbihrer grofsen Aufgabe in der Gegenwart auch nur gerecht werden,wenn sie diesen Gebieten gleiche Aufmerksamkeit schenkt, wie der aus-wärtigen Politik. Und der Begründer des preufsischen Staates, derKurfürst Friedrich Wilhelm, verdient vor allem auch nach dieser Seiteins hellste Licht gestellt zu werden.
Berlin und Bonn, 18. Januar 1895.
Holtze. Schmoller. Koser.