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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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298Verhältnissen zur Ordnungslieb' und Gewerb-samkeit von lange her auferzogen wurde. Ueberallhingegen, wo die Folgen von Dürftigkeit, Elendund Unterdrückung (niedrige, rohe Laster, Träg-heit und Unwissenheit, Kriecherey und Aberglaube)die Gesundheit der Nation untergraben; wo diezahlreichste Menge die unversorgteste, die unver-ständigste, ohne Frohsinn, ohne Selbstgefühl, ohneEigenthum, ohne Lebensgenuß in Schmutz undLumpen starrt da mag freylich eintreffen, waseinst D. Luther sagte:Um einen tollen Pöbelist's ein verzweyfelt Ding; ihn kann niemand sogut regieren, als die Tyrannen; sollt' er anderszu regieren seyn, Gott würd' auch andere Ordnungüber ihn gesetzt haben; aber das Schwert zeigtwohl, was es für Kinder unter sich habe, nämlichverzweyfelte Buben, wo sie's nur thun dürften.(S. 152.) Auf die mit (00) bezeichnete An-merkung.(3) Wie manches hat sich seitdem in Zeiten und Sittengeändert: Wie bald' und allbeseelend hat die libe-ralere Denkungsart, womit jener Philosoph auf'mThrone seine Zeitgenossen umschwebt und erfüllte,in den höhern Regionen sich verbreitet! Dieunvergeßlichen Worte, die im vorletzten Jahrzehendunsers Jahrhunderts Joseph II. sagte:Ist'snicht Unsinn, zu glauben, daß die Obrigkeiten dasLand besessen, bevor noch Unterthanen waren, unddaß sie das Jhrige unter gewissen Bedingungen andie Letzte abgetreten haben? Müßten sie nicht auf