Druckschrift 
Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
298
Einzelbild herunterladen
 

298Verhältnissen zur Ordnungslieb' und Gewerb-samkeit von lange her auferzogen wurde. Ueberallhingegen, wo die Folgen von Dürftigkeit, Elendund Unterdrückung (niedrige, rohe Laster, Träg-heit und Unwissenheit, Kriecherey und Aberglaube)die Gesundheit der Nation untergraben; wo diezahlreichste Menge die unversorgteste, die unver-ständigste, ohne Frohsinn, ohne Selbstgefühl, ohneEigenthum, ohne Lebensgenuß in Schmutz undLumpen starrt — da mag freylich eintreffen, waseinst D. Luther sagte: „Um einen tollen Pöbel„ist's ein verzweyfelt Ding; ihn kann niemand so„gut regieren, als die Tyrannen; sollt' er anders„zu regieren seyn, Gott würd' auch andere Ordnung„über ihn gesetzt haben; aber das Schwert zeigt„wohl, was es für Kinder unter sich habe, nämlich„verzweyfelte Buben, wo sie's nur thun dürften.“(S. 152.) Auf die mit (00) bezeichnete An-merkung.(3) Wie manches hat sich seitdem in Zeiten und Sittengeändert: Wie bald' und allbeseelend hat die libe-ralere Denkungsart, womit jener Philosoph auf'mThrone seine Zeitgenossen umschwebt und erfüllte,in den höhern Regionen sich verbreitet! — Dieunvergeßlichen Worte, die im vorletzten Jahrzehendunsers Jahrhunderts Joseph II. sagte: „Ist's„nicht Unsinn, zu glauben, daß die Obrigkeiten das„Land besessen, bevor noch Unterthanen waren, und„daß sie das Jhrige unter gewissen Bedingungen an„die Letzte abgetreten haben? Müßten sie nicht auf