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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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293
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293Nachtrag.Folgende, nicht ganz unbedeutende, Anmer-kungen sind aus Versehen übergangenworden.(S. 13.) Auf den Satz:Jede Krankheitkömmt auch von Oben*) Dies ist eine Antithese, die auf den ersten Anblickschimmert, aber näher beleuchtet, etwas unerwartetLeeres verräth, und überdies einer großen Einschrän-kung bedarf, wenn sie nicht zur Beschönigung desverderblichsten aller Vorurtheile gemißbraucht werdensoll. Nein! nicht jede Krankheit kömmt von Oben;wenigstens die Krankheit des Prassers, des Weich-lings, des Wüstlings, und all derer nicht die derLebensregel:Gesund sey die Seel' im gesundenKörper! uneingedenk blindlings dahin leben, alswenn die Natur gesetzlos und ohne Vergeltung wäre.Das Gleichniß ist also gar zu wenig passend, umvermuthen zu dürfen: R. habe auf eine so ungeschickteArt die durch die Geschichte aller Zeiten und Völkerbewährte Warnung des Apostels im ärgsten Sinne ver-stehen, oder verdrehen wollen.