209.Viertes Buch.Der allgemeine Wille ist unzerstörbar.So lange sich mehrere vereinigte Menschen alseinen unzertrennlichen Körper betrachten, habensie nur einen Willen, der auf ihre gemeinsameErhaltung, und auf die allgemeine Wohlfahrthinzweckt. Alsdenn sind alle Triebfedern desStaates in einthätiger Kraft, und die Grund-sätze seines Verfahrens einfach und offenbar.Ohne sich in verwickelte, und entgegengesetzteNebenzwecke zu verlieren, leuchtet überall dasgemeine Beste hervor, und es gehört nur ge-rader Menſchenſinn dazu, es zu erkennen. DemFrieden, der Einigkeit, und Gleichheit sind dieSpitzfündigkeiten der Staatskunst zuwider. Un-verdorbene und einfache Menschen lassen sich, ebenhrer Einfalt wegen, nicht leicht berücken.0
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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209
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