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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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290Eroberungsrecht, über Gesandtschaften, Bünd-nisse und Unterhandlungen veranlassen. Aberaber fassen sie noch tiefere Wurzel, und gehen indie ganze Denkungsart über In beyden Fällenbleiben es verdorbene, für die Religion der gutenAufführung auf immer unempfänglich gemachteMenschen. Nämlich bey jenen zieht das Wankennur eines jener Glaubensbegriffe gewöhnlich denUmsturz der ganzen sittlichen Anlage nach sich; unddoraus entstehen dann (nach Beschaffenheit der Tem-peramente, und äußerer Einwirkungen) jene Frey-ler, ungeheure Verbrecher, und Scheusale derMenſchheit, denen nichts in der Schöpfung mehrnoch im Gemüthe heilig ist. Die letzten hingegen,die unmündigen, letzten Opfer des Aberglaubensbleiben mehr oder weniger verkümmerte, nieder-trächtige, grobsinnliche, und charaktirlose Ge-ſchöpfe; aus ihnen bilden ſich jene Haufen,welche in ihrer tiefsten Versunkenheit der Kosmo-polit von sanfter Empfindung mit dem gewöhnli-chen Namen zu nennen erröthet. Sie sind durchdie Zwangsmittel der Dürftigkeit und Schande,durch die Schrecken der Blutgerüste kaum nochim Zaum zu halten; denn sie haben von der innernVortreflichkeit der Tugend so wenig, als von derHäßlichkeit des Lasters einen Begriff; sie glaubenim vollen dummen Ernste an die Möglichkeit, wür-dige Menschen zu werden, durch Dinge, die jederTaugenichts mitmachen kann; sie glauben, durchknechtische Gebräuche, und baare Heucheley, vorder göttlichen Gerechtigkeit sich entsündigen,