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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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291
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291alles dieses sind Gegenstände, welche gar zuweit über meinen kurzsichtigen Blick hinaus lie-und den Mangel an eigener Selbstbearbeitung inErfüllung der Pflichten des dürgerlichen Lebens da-durch ersetzen zu können.Aber ich fühle, der Eifer hat mich verleitet,Dinge zu berühren, welche schon so oft von Anderngesagt worden. Edle Männer: die Ihr an derMöglichkeit einer sittlichen Regeneration der Völ-ker noch nicht verzweifelt, ihr werdet meiner wohl-meinenden Absicht gern diese Abschweisung ver-zeihen. Ich wollte auf die Nothwendigkeit, denmoralischen Unterricht in Land= und Bürgerschulenzu befördern, aufmerksam machen; dieß schien miram Schlusse meiner Schrift schicklich, welche ihremInhalt nach dem vornehmen Publicum zunächst be-stimmt ist. Wenn die Lehren der Religion nicht alleinauf die Einbildungskraft, sondern vornehmlich aufden Verstand, auf's Gemüth, und auf den gan-zen Menschen Einfluß bekommen; wenn sie Sachedes Herzens, und der eigenen Ueberzeugung wer-den sollen: so müssen sie auf die sittliche Naturan-lage im Menschen gegründet, wenigstens muß die-se nicht durch unverstandene Lehrbegriffe, die garzu sehr auf die Schwäche und Einfalt der Menschen,auf ihren Hang zur Trägheit und Verfolgung be-rechnet sind so schänderisch in den Gemüthernder zarten Jugend verunstaltet werden. Vergl. v.Rochov Summarium und Zusätze; dess. Berich-tigungen; dess. Geschichte seiner Schulen. Zerren-ners deutsch. Schulfreund XX. Bändch. VIII.T 2