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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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286
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286IX.Beschluß.Zur Vollendung des gegenwärtigen Versuchs:die Grundsätze des öffentlichen Rechtes auszu-Selbstprüfung fühlen. Ihnen ist daran gelegen,vor allen Dingen Meister ihrer Leidenschaften undVorurtheile zu werden, und nicht sowohl durchabgedrungene, als durch liebgewonnene Erfüllungihrer Pflichten dem Ewigen sich wohlgefällig zumachen. Sie sind hierin so leicht nicht auf Ab-wege zu bringen, weil der Antheil ihres Herzensthätiger dabey ist, als die Einsicht ihres Ver-standes. Die Grundlage ihrer Tugend besteht nichtim Wesen des Buchstabens (in Dogmen und Be-kenntnissen), sondern im Wesen des Geistes, in derWillensgesinnung, bessere (d. h. des Guten wür-digere) Menschen zu werden. Daher sind die Wahr-heiten der Sittenlehre, die Grundbegriffe des Recht-handelns ihnen wichtiger, als die Streitsätze derRechtgläubigkeit. Und was zur Entwickelung desCharakters und zur Gründung einer sittlichenDenkungsart beyträgt (Ordnung und Thätigkeit inBerufsgeschäften, froher Naturgenuß, vernunftmäs-sige Kinderzucht, Umgang mit guten Menschen,und am Ziele des Lebens die Aussicht eines hei-tern Rückblicks auf das Vergangene) dieses allesscheint ihnen ehrwürdiger, und wesentlicher, alsscheinheilige Gauckelspiele, wodurch die Begriffenur verwildert, und gerade die rohesten, trägesten,