283.Intoleranz regiert, wird sie auch auf das bür-gerliche Leben Einfluß haben (*); und wo sieden hat, da ist die weltliche Gewalt so viel wienichts; da sind die Priester die gebietenden Herren,und die Fürsten blos zu ihrem Dienste.(*) Ich will die Ehe zum Beyspiel nehmen, welcheunstreitig ein bürgerlicher Vertrag von bürgerlichenWirkungen ist, ohne welche die Gesellschaft un-möglich bestehen kann. Gesetzt, es wäre der Geist-lichkeit gelungen: das Recht, diesem Vertrage Gül-tigkeit zu geben, sich ausschließlich zuzueignen (injeder sich als allein seligmachend verkündenden Kir-che wird dies der Geistlichkeit ohne Mühe gelin-gen) — ist es da nicht offenbar, daß sie, durch ge-legentlich eingemitteltes Eintreten des Ansehens derKirche, das Ansehen der weltlichen Obrigkeit im-merfort wird vereiteln können, indem letztere dieUntergebenen auf die Länge doch nur aus ihrenHänden empfangen wird? Steht es einmal inihrer Willkühr, den Leuten die Ehe zu erlauben,oder zu verbieten, je nachdem sie diese, oder jeneLehrmeynung, dieses oder jenes Formular beken-nen, oder verwerfen, und sich mehr oder weni-ger ergeben bezeigen; so wird sie, wenn sie nurmit einiger Feinheit, und Beharrlichkeit zu Werkegeht, bald sich den Weg gebahnt haben, über Erb-folge und Besitzungen, Aemter und Stellen, Ge-werbe und Handel, und folglich über den Staatselbst zu walten, der doch unmöglich bloß mit Ba-flarten sich begnügen kann. Aber man wird, höre ich,den Mißbräuchen der Geistlichkeit höheren Ortes schon
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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283
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