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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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280glauben, was ihm beliebt; die weltliche Machthat sich darum gar nicht zu bekümmern. Dennihre Behörde reicht nicht bis in's andere Lebenhin, mag da den Staatsbürgern bevorstehen;was da wolle; dies gilt ihr gleich, wenn sienur in diesem Leben rechtschaffene Burger sind. Wenn ihr dafür sorgt, daß Predigt-und Schulämter mit rechtschaffenenund geschickten Männern besetzt wer-den, die mit den Kenntnissen der Zeit, undbesonders in der Theologie, fortgegangensind, ohne sich an dogmatische Subti-litäten zu hängen: so werdet ihr bald ein-sehen, daß weder Zwangsgesetze, nochderen Erneuerungnöthig sind, um wahreReligion im Lande aufrecht zu erhalten, undihren wohlthätigen Einfluß auf das Glück unddie Moralität aller Volksklassen zu verbreiten.Wahre, königliche Worte, die zur rechten Zeit ge-sprochen, die Gegenfüßler der Aufklärung beschä-men, wenigstens bestürzen müssen. Es ist aber nichtbloß bey den Worten geblieben; alle Anstalten undBestrebungen des geliebten Fürsten bezeugen, wiesehr die sittliche Veredlung seines Volkes Ihm amHerzen liegt, und wie ernstlich Er den großen,in der seitherigen Culturgeschichte der Völker kaumin Anregung gebrachten Entwurf zu realisirengedenkt, auf dem Wege der Ueberzeugung, durchsorgfältigere Entfaltung der noch unverdorbenenKeime zum Guten, allmählig die Menge zubessern.