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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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269
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269staatsrechtlichen Behauptungen, sondern dasWahre und Gute darin, was sie so verhaßt ge-macht hat. *)Ich glaube man braucht unter diesem Ge-sichtspuncte die Thatsachen der Geschichte nur ne-ben einander zu stellen, um die entgegengesetztenMeynungen eines Bayle, und Warburtonohne Mühe zu widerlegen. Jener behauptete,daß überhaupt keine Religion, eine so wenig,als die andere, den Staaten heilbringend sey.Der andere hingegen hielt vorzüglich die christli-che Religion für eine Hauptstütze der Staaten.Gegen ersten ließe sich beweisen, daß noch nie-mals ein Staat gegründet worden, ohne daßdie Religion dabey zur Grundlage gedient hätte;und letzterem könnte gezeigt werden, daß die christ-liche Religion (in ihrer Ausartung) einer dauer-haften Staatsverfassung mehr nachtheilig, als zu-träglich sey. Um mich hier vor Mißdeutungenzu hüten, finde ich nöthig, die schwankenden Be-griffe, welche man gewöhnlich mit dem Worte(*) Man sehe unter andern in einem Briefe vonGrotius an seinen Bruder vom 11. April 1743.was dieser Gelehrte an dem Buchede Cive ge-billigt, und was er getadelt hat. Freylich scheinter zur Nachsicht geneigt gewesen, und dem Verfasserdas Gute wegen des Bösen verziehen zu haben-Aber so nachsichtig war nicht jedermann.