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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
268
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268im Lande. In England und Rußland sind alsonoch immer zwey Staatsgewalten, zwey Ober-herren, eben so wie an andern Orten.Unter den ältern christlichen Schriftstellernist der philosophische Hobbes der einzige, wel-cher das Uebel wahrgenommen, und auf dasMittel dagegen aufmerksam gemacht hat. Erwagte den Vorschlag, die beyden Köpfe desAdlers wieder zu vereinigen, und alles auf diepolitische Einheit zurückzuführen, ohne welcheweder im Staate, noch in der Regierung jemalseine solide Verfassung bestehen kann. Aber erhat erfahren müssen, daß der herrschsüchtige Geistder Priesterschaft mit seinem System unverträg-lich, und daß ihr Eigennutz immer mächtigerseyn wird, als das Heil der Staaten. Auch istes nicht das Falsche und Abscheuliche in seinenstäts gebieten wird. Alle Priester, wenn sie nurin gewissen Satzungen mit einander übereinkommen,sind verbündete Mitbürger, wären sie auch von ei-nem Ende der Welt bis zum andern voneinandergetrennt. Diese Erfindung ist ein Meisterstück derPolitik. Die heidnischen Priester hatten solche Ge-meinschaft nicht, und haben auch niemals eineneigenen Stand vorgestellt. Ueber den Ursprungdes christl. Priesterstandes Vergl. H. Phil. Conr.Henke Geschichte der christl. Kirche. S. 201.(Braunsch. 93).