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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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266Königreiche der andern Welt entstand allmäh-lig unter einem sichtbaren Oberhaupte der ge-waltsamste Despotism in dieser.Da aber die weltliche Gewalt, und die bür-gerlichen Gesetze noch immer beybehalten blieben,so mußte aus dieser doppelten Gewalt ein be-ſtaͤndiger Widerſtreit in Anſehung der Gerichts-barkeit erfolgen, wodurch den christlichen Staa-ten beynahe alle Möglichkeit einer grundhaftenVerfassung benommen wurde. Denn es wirdimmer in bestrittener Ungewißheit bleiben, obman dem Fürsten, oder dem Priester zuerst ge-horsamen solle.Inzwischen suchten mehrere Völker, selbst ineuropäischen, und den angränzenden Staatendas vorige System zu erhalten., oder wiederherzustellen; allein vergebens. Der Geist desChristenthums hatte alles schon ergriffen. Derkirchliche Dienst ist seitdem von der höchsten Ge-walt immer unabhängig geblieben; wenigstensgelang es ihm bald wieder unabhängig zu wer-den, und sich der nothwendigen Verbindung mitdem Staatskörper zu entziehen. Mahomed hattehierin einen richtigen Blick. Er war auf deninnern Zuſammenhang ſeines politiſchen Syſtemsbedacht; und so lange die von ihm eingeführteVerfassung unter den Kalifen, seinen Nachfol-gern, unverändert geblieben ist, herrschte die