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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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260Spartaner, diese unter uns so ganz vernach-lässigte Besserungsanstalt zu benutzen, gewußthaben.Hatte einer, dessen Lebenswandel verrufenwar, im Spartanischen Rath einen noch so gu-ten Vorschlag gethan, so suchten die Epho-ren, ohne anscheinlich darauf zu achten, es ein-zuleiten, daß der nämliche Vorschlag durch ei-nen unbescholtenen Bürger gemacht wurde. Wel-che Ehre für diesen, welche Rüge für jenen,ohne daß doch einer von beyden geradezu gelobtoder getadelt wurde! Einige Trunkenboldeaus Samos hatten den Richterstuhl der Epho-ren besudelt: Tags darauf wurde den Samiern,laut öffentlicher Verkündung erlaubt unsauberzu seyn. Eine wirkliche Züchtigung wäre min-der streng gewesen, als eine solche Ungestraft-heit. Wenn auch Sparta ausgeſprochen hatte,was ehrbar oder unehrbar sey; so pflichtete ihmGriechenland bey.VIII.Oeffentlicher Gottesdienst.Ursprünglich hatten die Menschen keine an-deren Könige, als Götter. Die Regierungenwaren theokratisch. Die Völker gingen von Ca-ligula's Schlußfolge aus:Könige müßten