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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
258
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258vorbringt (mmm). Nimmt die Gesetzgebung ab,so arten die Sitten aus; und alsdann werden dieAussprüche der Censoren schwerlich zu Standebringen, was selbst die Kraft der Gesetze nichthätte thun können.Die Censur mag also wohl dazu beytragen,die Sitten zu erhalten; aber die Sitten herzu-stellen vermag sie nicht. Ordnet Sittengerichtean, so lange die Gesetze noch gelten; sind dieseerstorben, so ist alles verloren. Nichts gesetzlicheshat noch Kraft, wenn die Gesetze keine mehrhaben.Die Censur befördert die Sitten, indem siedie Meynungen vor Verirrungen bewahrt, siedurch kluge Nutzanwendung in ihrer Reinheitzu erhalten, oder auf den wahren Punct zu füh-ren sucht, wenn sie noch schwankend und unge-wiß sind. Die Gewohnheit im Duell, welchesin Frankreich, man kann wohl sagen, bis zurRaserey getrieben wird (nun), sich der Secun-danten zu bedienen, wurde einst durch die ein-zigen Worte einer königlichen Verordnung ab-(mmm)Darum werden die Tugenden gerade inden Zeiten am meisten gewürdiget, worin sie amleichtesten hervorgebracht werden. Tac. Vita-Agr. I.(nnn) Vergl. Euphorm. I. cit. Cap. 3. pag. 297.seq. St. Pierre Oeuv. Polit. X. 47.