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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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245auch ein verdorbenes Volk nicht nach denselbenGesetzen regiert werden, die für ein unverdor-benes gut sind. Dies scheint mir eine Wahr-heit, welche nur zu sehr durch die Dauer man-cher Staaten bestätigt wird, deren Schatten-bilder noch immer nicht vergehen, (iii) bloßweil ihre Gesetzgebung so ganz mit den verkehr-ten Menschen übereinkommt.Damit also die Stimmen im Verborgenen blie-ben, theilte man unter den Bürgern Täfelchenaus, worauf ein jeder seine Stimme aufzeich-nen konnte. Auch ersann man in Ansehung derEinſammlung der Täfelchen, der Zählung derStimmen, und der Gegeneinanderhaltung derZahlen mancherley Formalitaͤten: aber alles dieſesverhütete nicht, daß die Treue der zu diesenVerrichtungen angestellten Beamten nicht oftmalbeargwohnet wurde. Es ergingen endlich, umden Parteywerbungen, und dem Stimmenauf-kauf ein Ende zu machen, eigne Verordnungen,deren Vielheit aber von ihrer Fruchtlosigkeit zeugt.(iii) Einen ähnlichen Gedanken findet man bey Platoim Polit.Es ist zu bewundern, wie viel einStaat von Natur vertragen könne. Manche Staatensind doch von langer Zeit her in solcher Verfassung,daß sie nicht nach Grundsätzen, sondern bloß nacheinigen Schriftsatzungen und Gebräuchen regiertwerden; und sie bleiben dennoch aufrecht, undtrotzen dem Verſalle.