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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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242Die Comitien der Tribus waren eigentlichdie wahre Versammlung des römischen Volkes.Sie wurden allein von den Tribunen berufen,die Tribunen selbst wurden darin gewählt, undihre Beschlüsse bestanden in Plebisciten. DerSenat hatte nicht nur keinen Rang in denſelben;er hatte nicht einmal das Recht, ihnen beyzu-wohnen. Die Senatoren waren also in diesemBetracht (da sie sich Gesetzen unterwerfen muß-ten, zu welchen sie ihre Beystimmung nicht ge-geben hatten) weniger frey, als die geringstenBürger. Dies war im Grunde eine aus Miß-verständniß entstandene Ungerechtigkeit, welcheallein schon hingeereicht hätte, die Beschlüsse desganzen Körpers zu entkräften, weil nicht alleGlieder desselben Antheil daran genommen hatten.Wenn die Patrizier ihrem Rechte zufolge, wel-ches ihnen als Staatsbürgern unstreitig zukam,diesen Comitien beygewohnt hätten, so würdensie daselbst doch nur als Private erschienen seyn,mithin keinen besondern Einfluß auf eine Formzu stimmen gehabt haben, welche nach den Köp-fen vorging, und wobey der gemeinste Proletaireben so viel zu sagen hatte, als der Vornehmstedes Senats.Man sieht also, daß außer der Ordnung,die aus diesen verschiedenen Abtheilungen zumBehufe der Stimmensammlung eines so großen