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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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241
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241Das zweyte Gegenmittel beſtand darin: daß,ſtatt die Centurien ſogleich nach der Ordnungihres Ranges stimmen zu lassen, wobey immermit der ersten der Anfang hätte gemacht wer-den müssen, man zuvor eine durch das Loos (*)auszog, welche allein die Wahlen verfügte, wor-nach sodann die übrigen Centurien an einemandern Tage, ihrer Rangordnung zufolge, dienämliche Wahl wiederholten, und gewöhnlichbestätigten. Auf diese Weise entzog man demRange das Ansehen des vorhergehenden Beyspiels,um dieses, dem Geiste der Democratie gemäß,mehr dem Zufalle zu überlassen.Diese Maasregel führte noch den Vortheilbey sich: daß die Bürger vom Lande dadurchMuße gewannen, sich in der Zwischenzeit der bey-den Wahlen nach den Verdiensten des namhaftgewordenen Stellbewerbers zu erkundigen, umihre Stimme mit Sachkenntniß geben zu können.Allein unter dem Vorwande der dringendenEile, war es ein leichtes, diesen Gebrauch baldaufzuheben, und beyde Wahlen geschahen nach-ber an Einem Tage.(*) Diese durch das Loos erkohrne Centurie wurdepraerogativa genannt, weil sie die erste war, welcheum ihre Stimme befragt wurde. Daher ist dasWort Prärogative entstanden.2