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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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240schmeckte ganz nach Aristocratie; so daß sich aufden ersten Anblick kaum begreifen läßt, warumder Senat nicht immer in den Comitien derCenturien (worin nämlich die Consuln, Cen-soren, und übrigen Curulen gewählt wurden)die Oberhand behalten hat. Denn von den 193Centurien, woraus die sechs Classen des rö-mischen Volks bestanden, begriff die erste Classeacht und neunzig in sich; diese einzige Classehatte also, weil die Stimmen blos nach denCenturien gezaͤhlt wurden, eine größere Stim-menzahl, als die übrigen alle zusammen. Wa-ren also ihre Centurien einstimmig, so be-mühte man sich nicht einmal, die Stimmen derübrigen zu sammeln. Was also eigentlich diekleinere Zahl beschlossen hatte, ging als ein förm-licher Beschluß der Menge durch, und man darfwohl sagen, daß in den Comitien der Centuriendie Mehrheit der Thaler auf die Entscheidunder Sachen mehr Einfluß hatte, als die Mehr-heit der Stimmen.Dieses Mißverhältniß des überwiegendenEinflusses wurde aber dadurch wiederum in etwagemäßiget, daß erstlich die Tribunen, und eineansehnliche Zahl Plebejer (welche, so wie ge-wöhnlich auch jene, selbst zur Classe der Rei-chen gehoͤrten) dem Ansehen der Patrizier indieser Classe ziemlich das Gegengewicht hielten.Das