239entgegenstrebende Patriziat nicht bestehen können.Das einzige Rom hat den Vorzug, der Welt ein soschönes Beyspiel gegeben zu haben; welches doch,obgleich niemals ein Mißbrauch daraus entstand,nirgendwo Nachahmung gefunden.Da die Einrichtung der Curien unter denKoͤnigen bis auf Servius beſtanden hatte, unddie Regierung des letzten Tarquins nicht für einerechtmaͤßige angesehen wurde: so gab dies Ver-anlassung, daß die unter der königlichen Re-gierung ergangenen Gesetze unter dem Namen:eges curiatae von den andern unterschiedenwurden.Zur Zeit der Republik konnten aber die Cu-rien (da sie immer nur auf die vier städtischenTribus beschränkt blieben, und größtentheils nurdas gemeine Volk von Rom unter sich begriffen)weder dem Senate, der sich an der Spitze derPatrizier befand, noch den Tribunen mehr an-stehen, weil diese, obgleich sie selbst Plebejerwaren, doch an der Spitze wohlhabender Bür-ger standen. Sie verlohren daher alles Ansehen,und ihre Herabwürdigung ward so groß, daßam Ende ihre dreyßig Lictoren, wenn sie sichversammleten, dasjenige verrichteten, was ei-gentlich in den Comitien der Curien hätte ge-ſchehen müſſen.Die Eintheilung nach Centurien hingegen
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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