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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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231
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231eine Umänderung, wenigstens eine Unregelmäßig-keit in der öffentlichen Ordnung daraus entſtand.Nämlich erstlich gestatteten die Censoren (wel-che sich lange schon das Recht angemaßt hatten, dieBürger nach Willkühr aus einem Tribus in denandern zu versetzen) den meisten die Erlaubniß,in einen Tribus, worinn sie nur wollten, sicheinschreiben zu lassen. Diese Willkührlichkeit warzu nichts heilsam und benahm der Censur gleich-wohl eine ihrer wirksamsten Triebfedern. Fernerverloren die Tribus überhaupt (weil die Vor-nehmen und Vermögenden sich nur in ländlicheeinschreiben ließen, die zu Bürgern gewordeneFreygelassenen hingegen mit dem übrigen gemei-nen Volk in den städtischen blieben) nach undnach ihren Sitz, und ihr ursprüngliches Gebiet;und sie wurden alle so durcheinander vermischt,daß man die Zugehörigen anders nicht mehr,als nach den Verzeichnissen unterscheiden konnte.Dadurch ging der Begriff des Wortes Tribusvom Sächlichen mehr in's Persönliche über; eswurde beynahe ganz zur Chimäre. Endlich warauch öftermals die Folge, daß die städtischenTribus, die sich mehr in der Nähe befanden;in den Comitien das Uebergewicht bekamen, undden Staat an diejenigen verkauften, welche nie-drig genug waren, dem Auswurfe, der sich unterihnen befand, die Stimmen zu bezahlen.