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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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230Dörfer zu Pflanzschulen jener kraftvollen Män-ner gemacht, welche das Vaterland zur Kriegs-zeit vertheidigten, und zur Friedenszeit er-nährten (hhh). Auch Plinius sagt: die länd-lichen Tribus seyen wegen den Männern, woraussie bestanden, in Ehren gewesen; wohingegenman die Feigseligen beschimpfungsweise in einenstädtischen Tribus versetzte. Als der SabinerAppius Claudius ſich in Rom niederzulaſſengekommen war, bezeigte man ihm große Ehre,und er wurde in einen ländlichen Tribus einge-schrieben, der in der Zukunft den Familiennamendesselben annahm. Auch wurden die Freyge-lassenen niemals in ländliche, sondern jedesmalin städtische Tribus aufgenommen; und man hatwährend der ganzen Dauer der Republik keinBeyspiel, daß jemals ein Freygelassener, obgleichein solcher ein römischer Bürger wurde, zu ei-ner obrigkeitlichen Würde gelangt wäre.Diese Staatsmaxime war an sich vortreflich,aber sie wurde übertrieben; so, daß allmählig(hhh) Non his juventus orta parentibusInfecit aequor sanguine punico;Pyrrhumque, et ingentem ceciditAntiochum, Annibalemque dirum:Sed rusticorum mascula militumProles, Sabellis docta ligonibusVersare glebas