222In einer wahren Demokratie bringen dieobrigkeitlichen Stellen nicht viel ein — sie sindvielmehr eine beſchwerliche Laſt, welche billigerWeise einem vor dem andern nicht aufgebürdetwerden darf. Nur dem Gesetze stehet es zu, siedemjenigen aufzulegen, den das Loos trifft. Denndadurch wird einer, wie der andere, in dieselbeLage versetzt; und da die Wahl in keines Men-ſchen Willkühr ſteht, ſo wird dadurch alle Be-zugnehmung auf's Einzelne vermieden, wodurchder Allgemeinheit des Geſetzes Eintrag geſchehenkönnte.In der Aristokratie hingegen, wo die Obrig-keit von der Obrigkeit ernannt wird, und alsodie Regierung sich durch sich selbst erhält, ist dieErnennung durch Stimmenruf schicklicher.Das Beyspiel der Wahl des Dogen von Ve-nedig steht dieser Bemerkung nicht entgegen; esbekräftiget sie vielmehr. Jenes Gemische vonStimmgebung und Loos war in einer so gemisch-ten Regierung sehr passend. Denn man irrtsehr, wenn man die (gewesene) Regierung dieserRepublik für rein aristokratisch hält. Das Volkhatte zwar keinen Antheil an der Regierung:allein der Adel eben war das Volk. WelcheMenge armer Edelleute, die niemals zu einerobrigkeitlichen Würde gelangten, und von ihrerEdelgeburt weiter nichts zogen, als den leeren
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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