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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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220derliche Stimmenzahl ungefähr bestimmen läßt.Das Mehr oder Weniger einer einzigen Stimmehebt die Gleichheit schon auf; ein einziger Wider-ſacher zerſtört die Einmuͤthigkeit. Zwiſchen die-ser, und jener sind aber mehrere ungleiche Ge-theiltheiten möglich, deren jede nach Beschaffen-heit der Lage, und der Bedürfnisse des politi-schen Körpers für hinreichend angenommen wer-den kann.Ueberhaupt können folgende zwey Wahr-heiten hierin zur allgemeinen Richtschnur die-nen: erstlich, je wichtiger und ernsthafter derGegenstand der Berathung, desto mehr muß dieobsiegende Meynung sich zur Einstimmigkeitnähern. Zweytens, je schleunigere Abhülfe dervorliegende Gegenstand erfordert, desto mehrmuß der in Ansehung der Stimmengetheilt-heit vorgeschriebene Unterschied beschränkt seyn.In Sachen, die auf der Stelle zu beſchließen,muß das Mehr einer einzigen Stimme schonentscheiden. Die erste dieser Vorschriften scheintmehr für die Aufrechthaltung der Gesetze, diezweyte mehr für den Betrieb der Geschäfte ge-eignet zu seyn; indessen gewährt die jedesmaligeBeobachtung derselben die schicklichsten Verhält-nisse, die Unterscheidungszeichen zwischen Mehr-zahl, und Minorität gehörig zu bestimmen.