216die Sammlung und Gegeneinanderhaltung derStimmen eingerichtet werden muß, je nachdemder allgemeine Wille mehr oder weniger kennt-lich ist, der Staat mehr oder weniger auf derNeige.Es ist nur ein Gesetz, welches seiner Naturnach eine allſeitige Einwilligung erfordert; ichmeyne den Staatsbürgervertrag. Denn die Ein-tretung in den bürgerlichen Stand ist die frey-willigste Handlung, die es nur geben kann.Jeder Mensch wird frey, und als sein eigenerHerr geboren; niemand darf ihn also, unterwelcherley Vorwand es immer sey, ohne seineEinwilligung unterwürfig machen. Der Aus-spruch, daß das Kind eines Sklaven als Sklavgeboren werde: heißt wörtlich so viel, daß esnicht als Menſch geboren werde.Finden sich also zur Zeit der Errichtung desBürgervereins einige Widersacher, so thut diesder Vollgültigkeit des Vertrages keinen Abbruch;sondern es verhindert nur, daß jene mit aufgenommen werden; sie bleiben ausheimisch unterden Bürgern (kkk). Sobald aber der Staat er-(fk) Dies ist unrichtig ausgedruckt, und steht mit demfolgenden Satz, und mit dem am Schlusse desVIIten Abschn. im Iten Buche vorgetragnen imWiderspruch. Es kann keiner im Staate bleiben,ohne sich zugleich den Gesetzen des Landes zu un-
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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216
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