214II.Mehrheit oder Minorität der Stimmen.Aus vorstehendem Abschnitte ist sichtbar, daßdie Behandlungsweise der öffentlichen Geschäfteein ziemlich zuverlässiges Merkmal sey, den wirk-lichen Zustand der Sitten, und gleichsam die Ge-sundheitsbeschaffenheit des politischen Körperszu erforschen. Je größere Uebereinstimmung inden Versammlungen — nämlich, je mehr dieBeschlüsse sich der Einmüthigkeit nähern: destogewisser ist der allgemeine der vorherrschendeWille; weitaussehende Berathschlagungen, Zwie-tracht und Lärmen sind immer ein Zeichen, daßder Staat überwiegenden Privatrücksichten unter-liegen muß.Dies äußert sich nicht so sehr, wenn der Ver-fassung zufolge zwey oder mehrere Stände imStaate ſind, wie z. B. in Rom die Patrizierund Plebejer waren, deren Mißhelligkeiten, selbstin den schoͤnsten Zeiten der Republik, die Co-mitien so oft getrübt haben. Allein diese Aus-nahme ist mehr scheinbar, als von Bedeutung;denn in solchem Falle sind, vermöge dieses demStaate einwohnenden Fehlers, gleichsam zweyStaaten in einem, und was von beyden zu-sammen nicht gilt, gilt doch von jedem insbe-sondere. In der That zeigt uns auch die Ge-
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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