Druckschrift 
Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
214
Einzelbild herunterladen
 

214II.Mehrheit oder Minorität der Stimmen.Aus vorstehendem Abschnitte ist sichtbar, daßdie Behandlungsweise der öffentlichen Geschäfteein ziemlich zuverlässiges Merkmal sey, den wirk-lichen Zustand der Sitten, und gleichsam die Ge-sundheitsbeschaffenheit des politischen Körperszu erforschen. Je größere Uebereinstimmung inden Versammlungen nämlich, je mehr dieBeschlüsse sich der Einmüthigkeit nähern: destogewisser ist der allgemeine der vorherrschendeWille; weitaussehende Berathschlagungen, Zwie-tracht und Lärmen sind immer ein Zeichen, daßder Staat überwiegenden Privatrücksichten unter-liegen muß.Dies äußert sich nicht so sehr, wenn der Ver-fassung zufolge zwey oder mehrere Stände imStaate ſind, wie z. B. in Rom die Patrizierund Plebejer waren, deren Mißhelligkeiten, selbstin den schoͤnsten Zeiten der Republik, die Co-mitien so oft getrübt haben. Allein diese Aus-nahme ist mehr scheinbar, als von Bedeutung;denn in solchem Falle sind, vermöge dieses demStaate einwohnenden Fehlers, gleichsam zweyStaaten in einem, und was von beyden zu-sammen nicht gilt, gilt doch von jedem insbe-sondere. In der That zeigt uns auch die Ge-