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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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188durchaus keine Hauptstadt zu dulden, sondernden Sitz der Regierung abwechſelnd von einerStadt in die andere zu verlegen, und wechsels-weise in jeder die Stände des Landes zu ver-sammeln.Sorget nur für eine gleichmäßige Bevölke-rung des Landes; verbreitet überall gleiche Rechte,überall Wohlstand und Leben: so wird es demStaate weder an äußerer Sicherheit, noch an in-nerer Verbesserung fehlen. Bedenket, daß dieMauern der Städte meistens auf den Trüm-mern der Hütten des Landes sich erheben. Mirwenigstens, so oft ich in der Hauptstadt einenPallast aufbauen sehe, schwebt das Bild einerin Schutt liegenden Landschaft vor AugenXIV.Fortsetzung.Sobald das Volk gesetzlich, als oberherrlicherKoͤrper, versammlet ist; hört das Befehlhabender Regierung einsweilen auf. Die vollziehendeGewalt geräth nun in Stillstand, und die Per-son des geringsten Bürgers wird eben so heiligso unverletzlich, als die vornehmste der Obrigkeit.Denn, wo der Vertretene selbst zugegen, ist keinVertreter mehr. Die meisten Unruhen, die sichin den römischen Comitien erhoben, sind daher