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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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181einfache Einheit, die nicht getheilt werden kann,ohne zerstört zu werden. Zweytens kann eineStadt so wenig, als eine Nation, einer andernrechtlich unterworfen werden. Denn das Wesent-liche des politischen Körpers besteht in der Ueber-einstimmung des Gehorsams mit der Freyheit,und die Worte:Untergeben und höchsteGewalt sind einartige Wechselbegriffe, welchebeyde das WortStaatsbürger in einemHauptbegriffe zusammen vereinigt.Endlich drittens ist es immer schon mißlich,wenn in einem Gemeinwesen mehrere Städteverflochten sind; daher darf man sich, wennman es auf eine solche Verkettung hat ankom-men lassen, auch nicht schmeicheln, den Unregel-mäßigkeiten auszuweichen, welche nothwendigdaraus entstehen müssen. Das Regelloße großerStaaten sollte man aber gegen einen, der über-all nur kleine anempfiehlt, nicht zum Einwurfebrauchen.Kleine Staaten? Woher sollen denndiese die nöthige Kraft bekommen, den großenzu widerstehen? Wie haben ehemals dieStädte Griechenlands einem großen Könige,und in neuerer Zeit die Holländer und Schwei-zer dem Hause Oesterreich widerstehen können?Indessen bleibt noch immer, wenn sich auchein Staat gerade nicht so, wie es seyn sollte,begränzen ließe, eine Aushülfe übrig: nämlich,