181einfache Einheit, die nicht getheilt werden kann,ohne zerstört zu werden. Zweytens kann eineStadt so wenig, als eine Nation, einer andernrechtlich unterworfen werden. Denn das Wesent-liche des politischen Körpers besteht in der Ueber-einstimmung des Gehorsams mit der Freyheit,und die Worte: „Untergeben und höchsteGewalt“ sind einartige Wechselbegriffe, welchebeyde das Wort „Staatsbürger“ in einemHauptbegriffe zusammen vereinigt.Endlich drittens ist es immer schon mißlich,wenn in einem Gemeinwesen mehrere Städteverflochten sind; daher darf man sich, wennman es auf eine solche Verkettung hat ankom-men lassen, auch nicht schmeicheln, den Unregel-mäßigkeiten auszuweichen, welche nothwendigdaraus entstehen müssen. Das Regelloße großerStaaten sollte man aber gegen einen, der über-all nur kleine anempfiehlt, nicht zum Einwurfebrauchen. „Kleine Staaten? Woher sollen denndiese die nöthige Kraft bekommen, den großenzu widerstehen?“ — Wie haben ehemals dieStädte Griechenlands einem großen Könige,und in neuerer Zeit die Holländer und Schwei-zer dem Hause Oesterreich widerstehen können?Indessen bleibt noch immer, wenn sich auchein Staat gerade nicht so, wie es seyn sollte,begränzen ließe, eine Aushülfe übrig: nämlich,
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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187
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