189kutstanden, weil man diesen Grundsatz nicht ge-kannt, oder ihn vernachlässiget hat. Diesem zu-folge, waren die Consulen während der Versamm-lung nur die Vorſitzer des Volkes, die Tribunennur bloße Sprecher (*), und der Senat garnichts.Diese Zwischenzeit ihrer aufgehobenen Größe,wo die Gewalthaber einen Höhern über sich an-erkennen, wenigstens ihn anerkennen müssenwar ihnen von jeher furchtbar; und die Volks-versammlung, diese Schutzwehre des politischenKörpers, dieser Zaum der Regierung, war im-mer ein Schrecken der Großen. Auch haben siees an Einwendungen, Hindernissen und Ver-sprechungen nicht fehlen lassen, die Bürger davonabzuhalten. Sind diese geldbegierig, nieder-trächtig, feigherzig, und mehr zur Gemächlich-keit, als zur Freyheit geneigt: so halten sie esgegen die wiederholten Versuche der Regierungnicht lange aus. Alsdann greift die unterdrük-kende Uebermacht immer weiter um sich, bisendlich nirgend mehr eine Spur von Souverai-(*) Ungefähr in der Bedeutung, die man mit die-sem Worte in den englischen Parlamenten ver-knüpft. Schon die Aehnlichkeit ihrer Verrichtungwürde die Consulen und Tribunen in Gegenstreitversetzt haben, wenn auch ihre Amtswürde einswei-len aufgehört hätte.
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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189
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