182Die Grundkraft des politischen Lebens be-steht in der höchsten Gewalt. Die gesetzgebendeist das Herz des Staates, die vollziehende ist dasHirn, welches allen Theilen Bewegung giebt.Das Hirn kann angegriffen seyn, und der Menschnoch leben; er bleibt stumpfsinnig, und lebt;aber wenn der Pulsschlag des Herzens aufhört:so ist das Thier todt.Nicht die Gesetze allein — die gesetzgebendeGewalt, ist es, welche dem Staate innern Be-stand giebt. Ein Gesetz von Gestern würde schonHeute nicht mehr verbinden, wenn nicht ausdem Stillſchweigen die Einwilligung der hoͤchsten Gewalt, und daher eine immerwährendeBestätigung derjenigen Gesetze vermuthet würde,welche von jener nicht aufgehoben werden, dasie dieses doch könnte. Denn was die höchsteGewalt einmal zu wollen erklärt hat, dies willsie immer so lange wenigstens, als sie ihrenWillen nicht zurücknimmt.Warum anders hat man so große Ehrfurchtfuͤr alte Gesetze? Eben weil sie so alt sind. Esist nur der Vortrefflichkeit der Beschließungen derUrväter zuzuschreiben, was jene so lange Zeithindurch hat erhalten können. Sie würden langeund oftmals widerrufen seyn, wenn man nicht ineinemfort ihre Heilsamkeit bewährt gefundenhätte. Darum nehmen die Gesetze wohlgeord-
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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182
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