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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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181entgegen. Sparta und Rom sind untergegangen;welcher Staat könnte sich noch der Hoffnungeiner beständigen Fortdauer erfreuen? Wenn wiralso von Dauerhaftigkeit der Staatseinrichtungensprechen, so sind wir noch weit vom kühnen Ge-danken an Unvergänglichkeit entfernt. Um zumZiele zu kommen, muß man nicht das Unmöglicheversuchen, und sich schmeicheln wollen, einemmenſchlichen Werke eine Feſtigkeit zu geben, welchesich mit den Dingen der Menschen nicht verträgt.Der politische Körper fängt gleich dem mensch-lichen, nach seiner Geburt schon zu sterben an;er trägt den Keim seiner Zerstörung in sich selbst.Aber einer, wie der andere, kann eine mehroder weniger gesunde Anlage haben, sich mehroder weniger lange zu erhalten. Die Anlage desMenschen kommt von der Natur her: die Anlagedes Staates ist ein Werk der Kunst. Es stehtnicht im Vermögen der Menschen, ihr Leben zuverlängern; aber es steht wohl in ihrem Vermö-gen, das Leben des Staates so lange, als mög-lich, zu erhalten; nämlich dadurch, daß sie ihmeine Verfassung geben, welche unter allen mög-lichen die beste ist. Freylich wird der vollkom-menste Staat noch immer untergehen; aber dochspäter, als ein anderer; es müßten denn unvor-hergesehene Unfälle ihm vor der Zeit den Todes-streich bringen.