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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
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177sind, um sich länger darin erhalten zu können.Wenn sie sich nun durch Ausdehnung noch mehrschwächen sollte, so würde ihre Kraft vollendsverſchwinden, und ſie noch weniger beſtehen koͤn-nen. Sie muß also in eben dem Maaße, alsdie Feder nachläßt, selbige auf's neue zu stäh-len, und vielmehr durch Zusammenziehung zuverstärken suchen, damit das Gebäude, welchesſie hält, nicht vor der Zeit in Trümmer zer-falle.hends, als das Patriziat sich gleichsam von selbstabgestellt hatte, befand sich die Aristokratie frey-lich nicht mehr im Körper der Patrizier (wie inVenedig und Genua), sondern im Körper des Se-nates, der aus Patriziern und Plebejern bestand,und zugleich im Körper der Tribunen, sobald diesemit Eigengewalt zu verfahren anfingen. Denn dieWorte thun nichts zur Sache; wenn Volksobernstatt des Volkes regieren, so ist dies immer eineAristokratie; jene mögen Nahmen haben, wie siewollen.Aus dem Mißbrauche der Aristokratie entstandennun die Bürgerkriege und das Triumpirat. Sylla,Julius Cäsar, Augustus wurden in der That wirk-liche Monarchen; und unter dem despotischen Ti-berius lößte sich der Staat vollends auf. Die rö-mische Staatsgeschichte dient also, statt meinenSatz zu widerlegen, vielmehr zur Bestätigung des-selben.M