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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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156ihn als eine Züchtigung des Himmels ertragen.Das ist sehr fromm gesprochen; aber michdünkt, solche Sprache schickt sich mehr für dieKanzel, als in einem Werke der Staatswissenschaft. Was würde man von einem Arzte sagen,der Wunder verspräche, indeß seine ganze Kunstdarin bestünde, den Kranken Geduld zu predigen?Daß man eine schlimme Regierung, worunterman leidet, erdulden müsse, weiß man wohl;aber die Frage ist: eine gute zu finden (rr).(rr) R. hat es an widrigen Andeutungen, an fastüberspannten und einseitigen Winken gegen die mo-narchische Regierungsform nicht fehlen lassen. Mansieht wohl, daß er kein Zuschauer der großen Evo-lution unsrer Zeiten gewesen ist. Wie würde er,was ein wichtiger Zeuge im ersten wilden Ausbruchederselben gesagt haben soll: (A. L. Z. Octob. 1798.N. 315. S. 165.) „Es geschieht nicht, um„die alte Gewohnheit zu liebkosen, noch„aus irgend einem abergläubischen Ge-„fühle von monarchischer Regierung?„daß ich ihr den Vorzug einräume; ich„thue es, weil es mir erwiesen ist, daß„der Bürger mehr Freyheit in einer„Monarchie, als in einer Republik ge-„nießt“ — wie würde er dies Bekenntniß sowahr, und durch die blutige, schreckliche Verwit-rung der bisherigen Ausführung bestätiget gefundenhaben? Hier ist der Ort nicht, seine Urtheile näherzu beleuchten, oder etwa aus naheliegender Erfah-