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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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152
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152lich, alles vereiniget sich, eines Menschen Ver-stand und Herz zu verderben, den man zumHerrschen über Andere erzieht. Man giebt sichgroße Mühe, heißt es, jungen Fürstensöhnenin der Kunst zu regieren Unterricht zu geben.Es scheint nicht, daß dieser Unterricht beson-ders fruchte (oo). Lieber sollte man mit demUnterrichte in der Kunst zu gehorchen den Anfangmachen. Die größesten Fürsten, von denen dieGeschichte erwähnt, sind zum Regieren gar nichterzogen worden. Regieren ist eine Kunst, worinman immer weniger Fertigkeit erlangt, je mehrman sie gelernt hat, und welche man besser durchGehorchen lernt, als durch Regieren.Denn dienutzreichste und kürzeste Weise, das Gute undBöse einer Regierung unterscheiden zu lernen,ist der zurückgehende Gedanke auf sich selbst,was man unter einem andern Fürsten gemiß-billigt, oder gewünscht hätte. (Tacit. Hist.I. 16.)Eine Folge jenes Unzusammenhanges ist dieVeränderlichkeit in der königlichen Regierung.So wie es die Denkungsart des Regierenden;(00) Eine Skizze königlicher Bildung damaligerZeit hat Friedrich II. in SeinerEpitre à monesprit uns hinterlassen. Fürstenspiegel S.202 226.