151entgelten lassen, den die Mächtigeren ihm abge-preßt haben. Unter solchen Verwaltungen wirddenn mit der Zeit alles feil; und der Ruheſtand,den man unter diesen Königen genießt, ist drük-kender, als die Verwirrung während den Zwi-schenreichen.Was hat man gethan, diesem Unheil zuvor-zukommen? Man hat die Kronen für gewisseFamilien erblich gemacht; man hat eine Erb-folgeordnung eingeführt, die bey den Todesfällender Koͤnige keinen Streit mehr uͤbrig laͤßt; odermit andern Worten, indem man an die Stelledes Wahlenunfugs den Unfug der Regentschaftenbrachte, eine scheinbare Ruhe einer klugen Ver-waltung vorgezogen; man hat es lieber daraufankommen lassen, von Knaben, von Wüthrichen,oder Schwaͤchlingen regiert zu werden, als sichwegen Erwählung eines guten Königes langebemühen wollen. Man hat nicht bedacht, daßman alles zu verlieren wagt, wenn man so leicht-sinnig sich der Gefahr des Gelingens oder Miß-lingens dahin giebt.Es liegt ein großer Sinn in der Antwort,die der junge Dionys seinem Vater gab, alsdieser ihm mit den Worten: „hab' ich dir jesolches Beyspiel gegeben?“ eine unartigeHandlung verwies. „O, antwortete der Sohn,dein Vater war kein König.“ — Wirk-
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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151
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