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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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144
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144So wie es aber keine Regierung giebt, dieeine größere Wirksamkeit hätte, als diese: sogiebt es auch keine, worin der Privatwille soeigenmächtig herrschen, so leicht die Andern alltübermeistern könnte. Alles arbeitet auf einesZweck? Es ist wahr; aber dieser Zweck ist beyweitem nicht der Zweck der allgemeinen Wohl-fahrt; eben die Wirksamkeit der Regierung machtsie so geneigt, zur Beeinträchtigung des Staateszu dienen.Die Könige wollen unumschränkt seyn, undvon ferne ruft man ihnen zu:das beste Mittel-es zu werden, sey die Liebe ihrer Völker. Einschöner, auch in vielem Betracht' ein wahrerSpruch; nur Schade, daß man an den Höfender Großen sich nicht sehr daran kehren wird.Die Gewalt, welche aus der Liebe der Völker ent-springt, ist freylich die größte; aber es ist dochnur eine erbethene, eine bedingte Gewalt, wo-mit die Fürsten sich wohl nicht begnügen werden.Die Könige, selbst die guten, wollen wenigstensnach Belieben böse seyn können (mm), ohne da-durch ihre Obergewalt zu verlieren. Mag derſtaatskundige Schönredner Beweiſe auf Beweiſe..häufen:(mm)Nam impune quaelibet facere, id est Re-gem esse Sallust. Jugurt. XXXI. TacitusHist. IV. 8. druckt dies ungleich feiner aus.Fürstenspiegel S. 267 275.