Druckschrift 
Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
142
Einzelbild herunterladen
 

142ſtrenge Gleichheit ſcheint in einer Ariſtokratienicht wohl am rechten Orte zu seyn; selbst inSparta hat man so strenge nicht darauf gehalten.Wiewohl aber, wenn diese Verfassung eingewisse Ungleichheit der Vermögensumständeerfordern scheint, so ist dies doch nur, damitüberhaupt die Versehung der öffentlichen Ge-schäfte Männern anvertraut werde, welche ambequemsten alle ihre Zeit darauf verwenden kön-nen; nicht aber, wie Aristoteles meynte, damitdie Reichen immer den Vorzug hätten. ImGegentheil vielmehr ist daran gelegen, das Volkzuweilen durch eine auf Minderbegüterte ausfal-lende Wahl zu überzeugen, daß im innern Wer-the des Menschen wichtigere Vorzugsgründe lie-gen, als Reichthum.VI.Monarchie.Bis hiehin haben wir uns die Obrigkeit alseine moralische Person vorgestellt, welche ausmehreren besteht, durch das Gesetz vereiniget ist,und die Vollziehungsgewalt im Staate hand-habet. Nun werden wir dieselbe Gewalt, alsin den Händen einer physischen Person beruhendbetrachten: nämlich eines wirklichen, zur gesetz-chen Ausübung derſelben einzig berechtigten