141im Auge haben. Es dient zu nichts, die Trieb-federn ohne Noth vervielfachen, oder mit zwan-ligtausend ausrichten wollen, was hundert Aus-erlesene leicht besser leisten können. Freylich istnicht zu verkennen: die Sorge für den Standes-nutzen wird nicht unterlassen, die öffentliche Ge-walt auf Abwege vom allgemeinen Willen zuverführen, und den Geſetzen durch einen unwi-derſtehlichen Gegenzug einen Theil ihrer Wirk-samkeit in der Ausübung zu entziehen.Was aber die eigenthümliche Anlage zur ari-stokratischen Verfassung betrifft, so ist weder einso kleiner Staat vonnöthen, noch ein so einfa-ches, biederherziges Volk, daß die Ausübungder Gesetze unmittelbar den allgemeinen Willenbegleite, wie es sich zu einer guten Demokratiegehörte. Indessen muß der Staat doch auchnicht gar zu groß seyn; so, daß die Befehlhaber,um ihn zu regieren, sich in weite Bezirke ver-theilen, wo jeden gelüsten könnte, nach Will-kühr zu ſchalten, um endlich in angemaßterUnabhängigkeit den Alleinherrn zu spielen.Obgleich die Aristokratie mit einigen Tugen-den weniger, als die reine Demokratie, wohlbestehen kann; so hat sie doch nicht minder ihreeigenen Tugenden, vorzüglich Mäßigkeit der Ver-mögenden, und Begnügsamkeit der minderver-mögenden Klasse vonnöthen. Denn eine ganz
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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