140Wahl (*); ein Mittel, welches die Rechtschaf-fenheit, Klugheit, Erfahrung, und alles, wasauf Vorzug und öffentliche Achtung Ansprüchegewähren kann, gleichsam zu Burgen macht; dieObrigkeit werde mit Weisheit regieren.Auch hat diese Regierungsform den Vortheil,daß die Versammlungen bequemer gehalten, dieGeschäfte sorgfältiger erörtert, und mit größererOrdnung und Genauigkeit verhandelt werdenUnd das Ansehen des Staates im Auslandewird mit größerem Nachdrucke durch ehrwürdigtSenatoren behauptet, als durch eine unbekanntemeiſt geringgeachtete Menge.Mit einem Worte, es ist der natürlichenOrdnung am angemessensten: daß der großeHaufe von den Verständigsten regiert werde,so fern man nur versichert ist, daß diese denallgemeinen, nicht aber ihren eigenen Vortheil(*) Die Beſtimmung der Wahlform. durch die Geſetze-ist von der äussersten Wichtigkeit (Vergl. Magaz-Encyclop. l'an. 3. n. 19. p. 619. u. folg.) Istsie der Willkühr der Regierung überlassen, so wirdsie bald in eine Erbaristokratie ausarten, wie diesmit Venedig und Bern der Fall war. Auch iſtjener Staat schon seit lange aufgelöst; letzterer erhältsich nur durch die ungemeine Klugheit seines Se-nats. Er macht eine ruhmwürdige, aber auch einegefährliche Ausnahme.
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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140
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